Ambulanter Pflegedienst
Unser Ambulanter Pflegedienst bietet Ihnen ein individuell gestaltetes Pflege-, Versorgungs- und Betreuungspaket – flexibel, kompetent und ganz auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt.
Unser Leistungsangebot
- Individuelle Pflege & medizinische Versorgung zu Hause
- Unterstützung im Haushalt durch unseren Hauswirtschaftsdienst
- Betreuung & Begleitung von Pflegebedürftigen
Regionale Verfügbarkeit
Unsere erfahrenen Mitarbeitenden sind in der gesamten Region rund um Schwarzach und künftig auch Mosbach für Sie unterwegs. Wir passen uns Ihrem Rhythmus an: Je nach Bedarf kommen wir an allen Wochentagen – vormittags und/oder abends. Ob täglich oder nur an einzelnen Tagen: Sie entscheiden, wann und wie oft Sie unsere Unterstützung in Anspruch nehmen möchten.
Hauswirtschaftliche Unterstützung
Unser Hauswirtschaftsdienst rund um Buchen entlastet Sie im Alltag: Erfahrene Mitarbeitende unterstützen Sie zuverlässig im Haushalt, übernehmen Einkaufstätigkeiten und begleiten Sie bei Bedarf auch zu Arztterminen. So gewinnen Sie mehr Sicherheit, Selbstständigkeit und Lebensqualität – direkt bei Ihnen zu Hause.
Gerne erstellen wir gemeinsam mit Ihnen Ihr persönliches Leistungsprofil – unverbindlich und bedarfsgerecht.
Leitung Ambulanter Pflegedienst Buchen
E-Mail: ambulante-dienste@jd-regiocare.de
Telefon: 06281-325 460
Fax: 06281-9029388
Adresse:
Johannes-Diakonie RegioCare
Ambulanter Pflegedienst
Dr. Konrad-Adenauer-Straße 37
74722 Buchen (Ärztehaus am Krankenhaus)
Leitung Ambulanter Pflegedienst Schwarzach
E-Mail: ambulante-dienste@jd-regiocare.de
Telefon: 06262 22373
Adresse:
Johannes-Diakonie RegioCare
Ambulanter Pflegedienst
Am Sonnenrain 5
74869 Schwarzach
Unsere Leistungen
Ob stationär oder zu Hause: Für die Betreuung, Begleitung und Unterstützung einer pflegebedürftigen Person gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Leistungen der Pflegeversicherung und jede/r Kunde/in hat seine eigenen Wünsche und Bedürfnisse. Hinsichtlich Ihrer Ansprüche sollten Sie sich daher gut beraten lassen. Versicherte, die Leistungen der Pflegeversicherung erhalten oder einen Antrag auf Leistungen gestellt haben, haben einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung.
Unsere Pflegeberaterinnen, die auf Wunsch die Beratung auch zu Hause und zu einem späteren Zeitpunkt durchführen, nehmen sich Ihrer Sorgen und Fragen an, ermitteln den individuellen Hilfebedarf, beraten umfassend über das vorhandene Leistungsangebot und begleiten in der jeweiligen Pflegesituation.
Falls erforderlich sowie auf Wunsch erstellen sie auch einen individuellen Versorgungsplan mit den für die pflegebedürftige Person erforderlichen Hilfen und unterstützen bei der Antragsstellung. Die Pflegeberaterinnen informieren Sie auch über Angebote und Leistungen der Pflegeversicherung, die die Pflegepersonen, also insbesondere pflegende Angehörige, entlasten und unterstützen.
Sie benötigen Hilfe beim Einkaufen, Reinigen Ihrer Wohnung, Waschen, Bügeln, Kochen oder eine Begleitung zum Arzt? Ab Pflegegrad 1 steht Ihnen hier ein monatlicher Entlastungsbetrag in Höhe von 131 € zu.
Sie benötigen Unterstützung im Haushalt nach einem Krankenhausaufenthalt oder zur Entlastung während der Schwangerschaft oder nach der Entbindung? Hierfür steht Ihnen unser hauswirtschaftliches Team zur Verfügung. Gerne helfen wir Ihnen, damit Sie in Ihrem häuslichen Umfeld bleiben und sich wohlfühlen können.
Die Pflege und Versorgung in der häuslichen Umgebung sind immer individuell. Bei der Planung Ihres Pflegeeinsatzes richten wir uns ganz individuell nach Ihren Bedürfnissen und Wünschen. Dabei arbeiten wir eng mit den behandelnden Ärzten zusammen und stimmen uns zu den medizinischen Hilfeleistungen mit Ihnen ab. Damit wir Ihnen eine entsprechende Versorgung anbieten können, beraten wir Sie gerne.
Benötigen Sie Unterstützung z. B. bei der Körperpflege, An- und Auskleiden, der Ernährungs- oder Flüssigkeitsversorgung, dann ist unser Pflegeteam für Sie da.
Medizinische Hilfeleistungen (Behandlungspflege), wie zum Beispiel das Verabreichen von Injektionen, Medikamentengabe oder die Wundversorgung durch unsere Wundexperten, erfolgen nach den neuesten medizinischen Kenntnissen und unter ständiger Fortbildung unserer Mitarbeitenden. Viele Leistungen erhalten Sie auf Verordnung durch Ihren Hausarzt.
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ermöglicht pflegenden Angehörigen eine Auszeit. Nach § 39 SGB XI besteht Anspruch auf Kostenerstattung, wenn die Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder einem anderen Grund verhindert ist.
Die Leistung der Pflegeversicherung für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege unterscheidet sich betragsmäßig nicht nach Pflegegraden, sondern steht allen Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 bis 5 in gleicher Höhe zur Verfügung. Die Höhe der Leistung beträgt bis zu 3.539 Euro für bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr. Dieser Betrag kann flexibel für beide Pflegearten genutzt werden.
Pflegebedürftige Personen mit dem Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 131 Euro pro Monat, also bis zu 1.572 Euro pro Jahr, einsetzen, um Leistungen der Kurzzeitpflege in Anspruch zu nehmen. Auch Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 können für Leistungen der Kurzzeitpflege zusätzlich den Entlastungsbetrag nutzen.
Damit wir Ihnen eine entsprechende Versorgung anbieten können, beraten wir Sie gerne.
Gerne vermitteln wir Ihnen Leistungen, die außerhalb unseres Angebotes bestehen, wie zum Beispiel "Essen auf Rädern".