Verhinderungspflege

Fällt die private Pflegeperson zur Versorgung eines pflegebedürftigen Menschen aus, so kann auch eine Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Wie bei der vollstationären Pflege und der Kurzzeitpflege wird bei der Verhinderungspflege die pflegebedürftige Person von der Pflegekasse unterstützt.

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